Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN

Für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Die „WEBSEITE“: https://easytrax-music.de
  • Der „VERKÄUFER“: Die Gesellschaft EASYTRAX-MUSIC FRANCE (USt-IdNr.: FR66794461640)
  • „VERBREITER“ und/oder „EASYTRAX-MITGLIED“: Jede natürliche oder juristische Person, die beruflich tätig ist und über eine gültige EASYTRAX-LIZENZ verfügt.
  • „EASYTRAX-LIZENZ“: Vorherige Genehmigung zur öffentlichen Wiedergabe der Tonträger aus dem Repertoire von EASYTRAX-MUSIC FRANCE.
  • „EASYTRAX-REPERTOIRE“: Gesamtheit der von EASYTRAX-MUSIC FRANCE produzierten und gehaltenen Tonträger, die für die Wiedergabe auf der Website https://easytrax-music.com zur Verfügung gestellt werden und durch ISRC-Codes, die EASYTRAX-MUSIC FRANCE zugewiesen sind, identifiziert werden. Die Komponisten und Autoren des EASYTRAX-REPERTOIRES sind weder Mitglieder der GEMA noch einer anderen Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte weltweit.

 

ARTIKEL 2 – GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf der EASYTRAX-LIZENZ sowie von ergänzenden Produkten (physische Datenträger, Downloads) durch den VERKÄUFER. Sie gelten automatisch für jedes EASYTRAX-MITGLIED.

Jede Bestellung auf der WEBSEITE setzt die vollständige und uneingeschränkte Zustimmung des MITGLIEDS zu diesen Bedingungen voraus.

Der VERBREITER erklärt, zu beruflichen Zwecken zu handeln, ausdrücklich zur Kenntnis genommen zu haben, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VERKÄUFERS gelesen hat, und diese vorbehaltlos zu akzeptieren.

Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

 

ARTIKEL 3 – ERWERB DER EASYTRAX-LIZENZ

Der VERBREITER, der eine EASYTRAX-LIZENZ erwerben möchte, muss zunächst den entsprechenden Betrag für die gewünschte Leistung auf der WEBSEITE bezahlen, bevor er die bezahlte Rechnung, die EASYTRAX-LIZENZ sowie den Zugangscode zu unserem Server erhält, der das EASYTRAX-REPERTOIRE enthält, das zur öffentlichen Wiedergabe zugelassen ist.

Die Preise der EASYTRAX-LIZENZEN variieren je nach Tätigkeit des VERBREITERS, der für das Publikum zugänglichen Fläche des Wiedergabeortes sowie der Dauer der Lizenz.

 

ARTIKEL 4 – ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Zahlung kann auf folgende Weise erfolgen: Kreditkarte, PayPal oder Banküberweisung.

Gemäß Artikel L441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) führt jeder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen zur Anwendung einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 40 € für Inkassokosten.

ARTIKEL 5 – RAHMEN DER NUTZUNG DURCH DEN VERBREITER

5.1 – Der VERBREITER, der eine EASYTRAX-LIZENZ erworben hat, nimmt zur Kenntnis, dass die in seinem Betrieb wiedergegebenen Musikwerke des EASYTRAX-REPERTOIRES weder von der GEMA noch von einer anderen Verwertungsgesellschaft weltweit verwaltet werden. Der VERBREITER darf die Werke des EASYTRAX-REPERTOIRES während des auf seiner EASYTRAX-LIZENZ angegebenen Zeitraums rechtmäßig in seinem Betrieb öffentlich wiedergeben. Die EASYTRAX-LIZENZ berechtigt in keinem Fall zur Wiedergabe kommerzieller Werke aus dem Repertoire der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte. Durch die ausschließliche öffentliche Wiedergabe des EASYTRAX-REPERTOIRES ist der Betrieb des VERBREITERS nicht zur Zahlung von GEMA-Gebühren verpflichtet. Der VERBREITER wird in die Liste der angeschlossenen Verbreiter auf der WEBSEITE aufgenommen.

5.2 – Das EASYTRAX-MITGLIED ist verpflichtet, der regional zuständigen Vertretung der GEMA eine Kopie seiner EASYTRAX-LIZENZ per Einschreiben zu übermitteln, um die ausschließliche öffentliche Wiedergabe des EASYTRAX-REPERTOIRES außerhalb der Verwaltung durch die GEMA zu bestätigen.

 

ARTIKEL 6 – ZUGANG ZUM EASYTRAX-REPERTOIRE

6.1 – Der VERBREITER hat während der gesamten Gültigkeitsdauer seiner EASYTRAX-LIZENZ Zugriff auf das vollständige EASYTRAX-REPERTOIRE. Der Zugang zum EASYTRAX-REPERTOIRE erfolgt über einen gesicherten Benutzerbereich („Mein Konto“) oder über die spezielle Anwendung Easytrax Music, verfügbar für iOS und Android (derzeit nur auf Französisch verfügbar). Die Wiedergabelisten sind dort nach Tätigkeitsbereichen und Musikgenres geordnet.

Das EASYTRAX-REPERTOIRE umfasst mehrere tausend exklusive Tonträger. Die Wiedergabelisten werden regelmäßig aktualisiert, indem neue Titel hinzugefügt und andere entfernt werden, wodurch eine stets aktuelle und angepasste Programmgestaltung gewährleistet wird. Das EASYTRAX-REPERTOIRE deckt eine große Vielfalt an Musikrichtungen ab, darunter: amerikanischer Pop, Lounge, Lo-Fi, elektronische Musik, House, Jazz, Latino sowie Weltmusik.

6.2 – Aussetzung des Zugangs zum Dienst

Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, den Zugang des VERBREITERS zu seinem Benutzerkonto, zur WEBSEITE, zur Anwendung Easytrax Music oder zum EASYTRAX-REPERTOIRE vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen, in folgenden Fällen:

  • Nichteinhaltung dieser AGB oder der Bedingungen der EASYTRAX-LIZENZ;
  • betrügerische oder missbräuchliche Nutzung der Dienste;
  • Verdacht auf nicht autorisierte Wiedergabe von Tonträgern des EASYTRAX-REPERTOIRES;
  • Nichtzahlung oder Zahlungsverzug;
  • technische Notwendigkeiten im Zusammenhang mit Wartung, Sicherheit oder Aktualisierungen der Dienste.

6.3 – Eingeschränkte Nutzung des EASYTRAX-REPERTOIRES

Die EASYTRAX-LIZENZ gewährt dem VERBREITER ein persönliches, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, die Tonträger des EASYTRAX-REPERTOIRES ausschließlich im Rahmen der öffentlichen Wiedergabe innerhalb des bei Abschluss der Lizenz angegebenen Betriebs zu nutzen (Wiedergabeort und auf der EASYTRAX-LIZENZ angegebene SIRET-Nummer).

Streng untersagt sind:

  • das Kopieren, Extrahieren oder massenhafte Herunterladen der Tonträger;
  • der Weiterverkauf, die Bereitstellung oder Weiterverbreitung der Dateien an Dritte;
  • die Nutzung des EASYTRAX-REPERTOIRES in einem anderen als dem angegebenen Betrieb;
  • jede Online-Stellung, öffentliche Wiedergabe im Internet oder kommerzielle Nutzung, die nicht durch die EASYTRAX-LIZENZ vorgesehen ist.

 

ARTIKEL 7 – VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNG DER EASYTRAX-LIZENZ

7.1 – Grundsatz der stillschweigenden Verlängerung
Nach Ablauf wird die EASYTRAX-LIZENZ, sofern keine Kündigung durch den VERBREITER unter den in Artikel 7.2 vorgesehenen Bedingungen erfolgt, stillschweigend um eine neue Laufzeit verlängert, deren Dauer der ursprünglichen Laufzeit entspricht. Der VERKÄUFER stellt anschließend die neue Laufzeit gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen in Rechnung.

7.2 – Modalitäten der Nichtverlängerung (Kündigungsfrist)
Um der stillschweigenden Verlängerung seiner EASYTRAX-LIZENZ zu widersprechen, muss der VERBREITER den VERKÄUFER zwingend mindestens dreißig (30) Kalendertage vor dem Ablaufdatum der laufenden EASYTRAX-LIZENZ über seine Entscheidung informieren.

Diese Kündigungsmitteilung ist nach Wahl per E-Mail an folgende Adresse zu senden:
contact@easytrax-music.com

7.3 – Folgen einer Wiedergabe ohne gültige Lizenz
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede unterlassene Erklärung oder jede Fortsetzung der öffentlichen Wiedergabe des EASYTRAX-REPERTOIRES nach dem tatsächlichen Ablaufdatum der EASYTRAX-LIZENZ eine Urheberrechtsverletzung darstellt, die nach dem französischen Strafgesetzbuch sowie dem französischen Gesetz über geistiges Eigentum strafbar ist. In diesem Zusammenhang führt jede unterlassene Erklärung über eine Situation der öffentlichen Wiedergabe nach Ablauf automatisch zum Versand eines vorgerichtlichen Einschreibens.

Darüber hinaus muss der VERBREITER, der entscheidet, das EASYTRAX-REPERTOIRE nicht mehr zu verbreiten, den VERKÄUFER zwingend über seine Entscheidung informieren, zu einem anderen Autorenrepertoire zu wechseln. Diese Information ist im Zusammenhang mit dem Dekret über die gesetzliche Lizenz des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum erforderlich, das den Wechsel des öffentlich wiedergegebenen Tonträgerrepertoires betrifft.

7.4 – Kündigung wegen Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug
Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, jede Genehmigung zur öffentlichen Wiedergabe von Easytrax automatisch zu beenden, wenn eine Rechnung mehr als 30 Tage nach ihrer Ausstellung unbezahlt bleibt, sowie bei jeder Verletzung der Bedingungen der EASYTRAX-LIZENZ.

ARTIKEL 8 – FOLGEN DER KÜNDIGUNG DES LIZENZVERTRAGS

Die Kündigung des Lizenzvertrags zwischen dem VERKÄUFER und dem VERBREITER, aus welchem Grund auch immer, führt zu (i) der sofortigen Beendigung jeder Nutzung der Tonträger aus dem EASYTRAX-REPERTOIRE sowie (ii) der unverzüglichen Vernichtung sämtlicher Bestandteile der gewährten EASYTRAX-LIZENZ durch den VERBREITER, einschließlich der Originale und Kopien von Datenträgern, der Dokumentation und sämtlicher Elemente, die der Gesellschaft Easytrax Music France gehören.

 

ARTIKEL 9 – RÜCKERSTATTUNG

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass eine bezahlte EASYTRAX-LIZENZ nicht erstattungsfähig ist, da der VERBREITER, der Zugang zum EASYTRAX-REPERTOIRE erhalten hat, technisch die Möglichkeit besitzt, die Musik bis zum Ablauf seiner Lizenz zu verbreiten.

 

ARTIKEL 10 – URHEBERRECHTSVERLETZUNG

Jede Nutzung der von Easytrax Music France bereitgestellten Inhalte unter Verstoß gegen die Bedingungen der erteilten EASYTRAX-LIZENZ stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und berechtigt Easytrax Music France, sämtliche Rechte und Befugnisse auszuüben, die ihr durch die geltende Gesetzgebung zustehen.

Zu diesem Zweck behält sich Easytrax Music France das Recht vor, jederzeit unangekündigte Kontrollen durch vereidigte Beauftragte durchführen zu lassen, um die Einhaltung der Bedingungen der erteilten Lizenz zur öffentlichen Wiedergabe der Tonträger zu überprüfen, deren Rechte Easytrax Music France innehat.

Im Rahmen dieser Kontrolle verpflichten Sie sich, vollständig mit den vereidigten Beauftragten und/oder Gerichtsvollziehern zusammenzuarbeiten und ihnen sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Kontrolle und Feststellung erforderlich sind.

Wird festgestellt, dass das EASYTRAX-MITGLIED Werke von Easytrax Music France unter Verstoß gegen die Bedingungen der erteilten Lizenz verbreitet (zum Beispiel ohne vorherige Genehmigung zur Wiedergabe oder außerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz), ist ausdrücklich zwischen Easytrax Music France und dem EASYTRAX-MITGLIED vereinbart, dass dieses verpflichtet ist zu zahlen:
(i) einen pauschalen Betrag von 500 € netto,
(ii) den Preis der Lizenz sowie
(iii) sämtliche mit der Kontrolle verbundenen Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Gerichtsvollzieher, Beauftragte, Anwälte, Verfahren, Reisen usw.).

Die oben genannten Vertragsstrafen sind unbeschadet aller weiteren Rechte und Rechtsmittel geschuldet, die Easytrax Music France zustehen, einschließlich des Rechts, vor jedem zuständigen Gericht zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen und eine strafrechtliche Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung einzuleiten.

Jede Streitigkeit, Differenz oder Forderung, die sich aus der EASYTRAX-LIZENZ ergibt und/oder mit ihr zusammenhängt, einschließlich Fragen bezüglich ihres Bestehens, ihrer Durchführung, ihrer Auslegung, ihrer Gültigkeit oder ihrer Aufhebung, ihrer Kündigung oder ihrer Nichtigkeit, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts am Sitz des VERKÄUFERS, auch im Falle einer Streitverkündung oder bei mehreren Beklagten.

 

ARTIKEL 11 – GARANTIE FÜR OPTIONALE PRODUKTE

Die optionalen Produkte, nämlich das „MP3-Wiedergabepaket“ und der „USB-Stick mit Easytrax-Music-Playlists“, unterliegen einer Garantie von 12 Monaten ab dem Kaufdatum und können ausschließlich von einem EASYTRAX-MITGLIED mit einer gültigen EASYTRAX-LIZENZ erworben werden.

Diese Garantie umfasst:

  • jeden Herstellungsfehler oder jede Funktionsstörung der im Rahmen des „MP3-Wiedergabepakets“ bereitgestellten MP3-Dateien;
  • jedes Hardwareproblem im Zusammenhang mit dem „USB-Stick mit Easytrax-Music-Playlists“, ausgenommen bei unsachgemäßer Verwendung.

Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:

  • Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, einen Unfall oder eine ungeeignete Handhabung verursacht wurden;
  • Verlust oder Löschung der Dateien durch den Nutzer;
  • normale Abnutzung des Produkts oder Schäden aufgrund äußerer Einflüsse (übermäßige Hitze, Feuchtigkeit, Stoß usw.).

Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Problem auf, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice und legen Sie einen Kaufnachweis sowie eine detaillierte Beschreibung der Funktionsstörung vor. Je nach Fall bieten wir einen Ersatz oder eine geeignete Lösung an.

Easytrax Music verpflichtet sich, die Zufriedenheit seiner Kunden sicherzustellen, indem qualitativ hochwertige Produkte und ein reaktionsschneller Kundendienst gewährleistet werden.

 

ARTIKEL 12 – HAFTUNG UND HÖHERE GEWALT

12.1 – Mittelverpflichtung und Zugang zu den Diensten
Der VERKÄUFER verpflichtet sich, alle ihm zumutbaren Mittel einzusetzen, um einen kontinuierlichen und qualitativ hochwertigen Zugang zur WEBSEITE, zur Anwendung Easytrax Music und zum EASYTRAX-REPERTOIRE zu gewährleisten. Es handelt sich jedoch um eine Verpflichtung zum Einsatz von Mitteln und nicht um eine Erfolgsgarantie. Der VERKÄUFER übernimmt keine Haftung für eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Dienste aufgrund von Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder technischen Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (Netzwerkausfälle, Internetunterbrechungen beim VERBREITER).

12.2 – Haftungsbeschränkung
Der VERKÄUFER kann in keinem Fall für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die dem VERBREITER im Rahmen der Nutzung der EASYTRAX-LIZENZ entstehen (wie insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Umsatzeinbußen, Verlust von Kunden oder sonstige geschäftliche Beeinträchtigungen).

12.3 – Unabhängigkeit gegenüber Dritten (GEMA)
Der VERKÄUFER garantiert, dass die Werke des EASYTRAX-REPERTOIRES weder bei der GEMA noch bei einer anderen Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte weltweit registriert sind.
Der VERKÄUFER kann jedoch nicht für Streitigkeiten, Kontrollen oder Nachforderungen verantwortlich gemacht werden, die von der GEMA oder einer anderen Drittorganisation gegenüber dem VERBREITER eingeleitet werden, wenn dieser seinen Meldepflichten nicht nachgekommen ist oder andere Repertoires verbreitet hat, die nicht durch die EASYTRAX-LIZENZ abgedeckt sind.

12.4 – Höhere Gewalt
Die Erfüllung der Verpflichtungen des VERKÄUFERS wird im Falle höherer Gewalt ausgesetzt, wie sie in Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches sowie durch die Rechtsprechung der französischen Gerichte definiert ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, ohne dass diese Liste abschließend ist: Cyberangriffe, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Hosting-Netzwerken, Naturkatastrophen, Brände oder Streiks.

 

ARTIKEL 13 – PERSONENBEZOGENE DATEN

Im Rahmen der Nutzung der WEBSEITE und der Erstellung eines Benutzerkontos erhebt und verarbeitet der VERKÄUFER bestimmte personenbezogene Daten des VERBREITERS.

Die Modalitäten der Erhebung, Verarbeitung und des Schutzes dieser Daten sind in der auf der WEBSEITE zugänglichen Datenschutzerklärung detailliert beschrieben.

Der VERBREITER wird gebeten, diese zur Kenntnis zu nehmen, um seine Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) sowie dem französischen Datenschutzgesetz („Loi Informatique et Libertés“) zu verstehen.